Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Wirksamkeit
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen geschäftlichen Tätigkeiten, wenn diese nicht durch die ausdrückliche Zustimmung des Verkäufers geändert oder ausgeschlossen werden.
2. Vertragsabschluss
Alle Angebote sind stets unverbindlich; Änderungen der Form, Farbe und/oder des Gewichts bleiben im Rahmen des Zulässigen vorbehalten.
Zum Zustandekommen des Vertrages kann es erst durch unsere schriftliche oder gedruckte Angebotsbestätigung kommen oder wenn die Aufträge durchgeführt werden.
3. Preise
Die angeführten Preise sind Nettopreise und beziehen sich auf 1000 Stück bzw. auf gesondert angeführte Einheiten. Zusätzlich wird die gesetzliche Mehrwertsteuer berechnet.
Die bestätigten Preise des Auftrages sind auf keinen Fall für spätere Aufträge gleichartiger Ware verbindlich.
4. Verpackung, Lieferung und Haftungsübergang
a) In den Verkaufspreisen ist eine einfache Bindung oder Palettierung enthalten. Wenn der Käufer eine zusätzliche Verpackung wünscht, wird dieselbe zusätzlich in Rechnung gestellt. Es stehen wiederverwendbare Paletten zur Vermietung zur Verfügung. Die Erfassung wird über die „Palettenrechnung“ als Belastung bei Warenlieferung und die Gutschrift bei Rückgabe der leeren Paletten vorgenommen. Für die Abwicklung gelten die üblichen Handelsvorschriften für den Geschäftsverkehr mit Paletten. Die Palettenmengen, die einen normalen Lieferumfang bzw. die entsprechende Lagerzeit überschreiten, werden dem Käufer zum Ersatzpreis in Rechnung gestellt.
b) Wenn es nicht anders vereinbart wurde, ist in den Preisen des Verkäufers auch die Lieferung inbegriffen. Die Wahl des Lieferweges und die Art und Weise des Weges wird dem Verkäufer überlassen. Die Ware kann auf Wunsch des Käufers und auf dessen Kosten auch versichert werden. Wenn sich der Versand auf Wunsch oder durch Verschulden des Käufers verzögert, wird die Ware auf Kosten des Käufers gelagert. In diesem Fall kommt die Versandmitteilung dem Versand gleich.
c) Das zufallsbedingte Verfallsrisiko und die zufallsbedingte Verschlechterung des Warenzustandes werden bei Warenübergabe an die Speditionsfirma oder das frachtfreie Transportunternehmen und spätestens bei Verlassen des Lagers auf den Käufer übertragen.
5. Zahlungsbedingungen
Wenn es nicht anders angeführt wird, wird die Nettozahlung binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum vorgenommen, so dass dem Verkäufer die vereinbarte Rechnungssumme spätestens bei Zahlungsfälligkeit der Rechnung zur Verfügung steht.
Insofern die Rechnung nicht innerhalb der vereinbarten Frist bezahlt wurde, werden die gesetzlichen Verzugszinsen in Rechnung gestellt.
Wenn der Käufer ein Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, ist eine Zurückhaltung infolge irgendwelcher, unsererseits nicht anerkannter Gegenforderungen des Käufers nicht zulässig. Es ist ebenfalls keine Aufrechnung mit solchen Forderungen zulässig.
6. Rücktrittskosten
Wenn der Käufer ungerechtfertigt vom erteilten Auftrag zurücktritt, kann der Verkäufer einen höheren Ersatz des tatsächlichen Schadens verlangen; 10 % des Verkaufspreises, Mindestbetrag 50,00 EUR für die entstandenen Kosten der Auftragsbearbeitung und für den entgangenen Gewinn. Der Käufer ist nicht dazu berechtigt, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
7. Klischees und Werkzeuge
Zusätzliche Kosten werden für alle Erstausführungen zum Selbstpreis in Rechnung gestellt; die Klischees und Werkzeuge verbleiben im Eigentum des Käufers.
Die Klischees und Werkzeuge werden nach der letzten Lieferung noch für den Zeitraum von einem Jahr aufbewahrt, jedoch übernimmt der Verkäufer dadurch keine Haftung. Nach Ablauf der Aufbewahrung wird das Material ohne weitere Mitteilung an den Käufer als Abfall entsorgt.
8. Druckdaten
Der Käufer hat die Druckdaten in folgenden Formaten und Formen vorzubereiten:
Akzeptabel sind folgende Programme:
- Macromedia Freehand (eps,fh)
- Adobe Illustrator (eps,ai)
- Corel Draw
- InDesign
- PageMaker
Die Fonts müssen beigelegt bzw. in Kurven umgewandelt sein. Es müssen auch die Fonts in den beiliegenden EPS (Logos,...) beachtet werden. Es müssen CMYK Farben verwendet bzw. die Pantone-Farben müssen richtig markiert werden.
Bilder:
- Adobe Photoshop (eps,tiff,psd,dcs)
- Corel (eps)
Die Bilder müssen im EPS, TIF, PSD oder TIFF Format gespeichert werden. Sie müssen in CMYK- bzw. die verwendeten Pantone-Farben umgewandelt werden. Die Auflösung der Bilder muss bei einer Größe von 100 %, 300 dpi betragen.
Fonts:
Es müssen alle verwendeten Fonts beigelegt werden, die nicht in Kurven umgewandelt wurden.
Im Falle von Besonderheiten müssen diese markiert sein.
Medien:
- CD
- Elektronische Post
- FTP-Server
Wenn möglich, muss der Print, unbedingt jedoch das PDF von geringerer Auflösung zur Kontrolle beigelegt werden.
Insofern die Druckdaten nicht von entsprechender Qualität sind, wird jede zusätzliche Arbeit gemäß gültiger Preisliste des Reprostudios in Rechnung gestellt.
9. Umfang und Lieferfristen, Liefervertrag bis zum Widerruf, Verzug und zur Lieferunfähigkeit
a) Im Allgemeinen wird die vereinbarte Menge geliefert. Der Käufer verpflichtet sich dazu, zu große oder zu kleine Liefermengen anzuerkennen, die auch für Ersatzlieferungen gelten. Bis 500 Stück 25 %, bis 3000 Stück 15 %, über 3000 Stück 10 %. Bei Teillieferungen kann der Verkäufer die Menge nach eigenem Ermessen auf einzelne Lieferungen verteilen.
b) Bei Verträgen mit durchgehender Lieferung bis auf Widerruf verpflichtet sich der Käufer dazu, die bestellte Menge während der Bestellung einzuteilen und zu übernehmen. Wenn der Käufer die bestellte Menge innerhalb der vereinbarten Widerrufsfrist nicht übernimmt, hat der Verkäufer abgesehen von den weiteren gesetzlichen Ansprüchen, Anspruch auf Übernahme und Bezahlung des gesamten Restes der Menge. Wenn keine Widerrufsfrist festgelegt wird, ist der Verkäufer dazu berechtigt, in dem Fall, dass der Käufer in der üblichen Zeit keinen Widerruf vorgenommen hat, eine weitere Widerrufsfrist festzusetzen und kann nach erfolglosem Fristablauf weitere gesetzliche Übernahme- und Zahlungsansprüche des gesamten Überrestes der bestellten Menge geltend machen.
c) Der Verkäufer wird sich bemühen und die angeführten Lieferfristen einhalten. Der Käufer, der den Vertrag widerrufen oder aufgrund des Verzuges einen Schadenersatz geltend machen möchte, hat aufgrund eines Verzuges bestimmter Liefertermine kein Rücktrittsrecht bezüglich der Festsetzung einer weiteren Frist zur Verrichtung der Dienstleistung, die mindestens 2 Wochen betragen muss, und kein Recht auf die Erklärung, die Dienstleistung nach Fristablauf zu widerrufen. Die Festsetzung einer weiteren Frist erfolgt schriftlich.
d) Teillieferungen sind in zulässigem Umfang erlaubt. Die Lieferfrist wird – auch innerhalb des Verzuges – im Falle von höherer Gewalt und bei allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss entstandenen Hindernissen, die der Verkäufer nicht zu verantworten hat, entsprechend verlängert. Dies gilt auch in dem Fall, wenn es beim Lieferanten des Verkäufers zu solchen Umständen kommt. Für Verzüge und einen Ausfall (Unfähigkeit) der Lieferung haftet der Verkäufer nicht, solange dem Verkäufer, seinem Stellvertreter oder Lieferanten dafür keine Schuld vorgeworfen werden kann. Im entgegengesetzten Fall haftet der Verkäufer gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
e) Der Verkäufer haftet nicht für Verzüge oder nicht durchgeführte Lieferungen (Unfähigkeit) infolge des Verschuldens seines Lieferanten. Nach erfolglosem Ablauf einer weiteren Lieferfrist von 2 Wochen, die dem Verkäufer gesetzt wurde, hat der Käufer kein Rücktrittsrecht.
10. Anwesenheit des Auftraggebers beim Druck
Der Auftraggeber, der beim Druck anwesend sein möchte, hat sich an den im Vorfeld vereinbarten Termin zu halten. Wenn dieser Verspätung hat, wird diesem eine Wartezeit von 1 Maschinenstunde gemäß geltender Preisliste in Rechnung gestellt. Die endgültige Lieferfrist wird jedoch um mindestens 1 Werktag verschoben. Wenn der Auftraggeber bis zu 3 Stunden Verspätung hat, genügen 2 interne Unterschriften zur Fortsetzung oder zum Stoppen des Prozesses (das heißt, dass die endgültige Frist um eine unbestimmte Zahl von Tagen verschoben wird). In diesem Fall kann der Auftraggeber keine Reklamation des Druckerzeugnisses bzw. keine nicht rechtzeitige Erstellung der Erzeugnisse geltend machen.
11. Eigentumsvorbehalt
a) Die gelieferte Ware verbleibt bis zur Begleichung aller geschäftlichen Verbindlichkeiten seitens des Käufers im Eigentum des Verkäufers.
b) Bei Verstößen gegen bedeutende Vertragspflichten, insbesondere bei Zahlungsverzug, hat der Käufer die Ware nach Aufforderung zurückzugeben.
Über eine Pfändung oder andere Eingriffe seitens Dritter, als auch über Beschädigungen oder eine Zerstörung der Ware hat der Käufer unverzüglich den Verkäufer zu informieren.
c) Der Käufer hat bei üblichem Geschäftsablauf unter der Bedingung Anspruch auf eine zusätzliche Übertragung der Ware, dass die Ansprüche aus dem Weiterverkauf auf folgende Art und Weise auf den Verkäufer übertragen werden: der Käufer tritt alle Forderungen mit allen zusätzlichen Rechten, die aus dem Verkauf an den Verbraucher oder an Dritte hervorgehen, schon jetzt an den Verkäufer ab, und zwar abgesehen davon, ob die unpfändbare Ware ohne oder nach der Bearbeitung weiterverkauft wird. Zur Einforderung dieser Forderungen ist der Verkäufer auch nach Rücktritt bevollmächtigt. Das Recht des Verkäufers auf Einforderung der Forderungen bleibt unberührt, jedoch verpflichtet sich der Verkäufer dazu, die Forderungen nicht einzufordern, solange der Käufer den Zahlungsverpflichtungen regelmäßig nachkommt. Der Verkäufer kann verlangen, dass ihm der Käufer die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner offen legt, entsprechende Einzelheiten in Bezug auf die Eintreibung vornimmt, die zugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldner über den Rücktritt informiert.
12. Reklamation und Gewährleistung
Der Verkäufer übernimmt die Gewährleistung für die seinerseits zugestellte Ware unter der Bedingung der unten angeführten Bestimmungen, die die Haftungsregelungen enthalten und im Rechtssinne keine Gewährleistung darstellen:
Der Käufer hat unmittelbar nach Empfang der Ware die Menge, Qualität und die gewährleisteten Eigenschaften zu überprüfen. Die Ware muss gemäß der mit dem Verkäufer schriftlich vereinbarten Spezifikation geprüft werden. Wenn keine solche schriftlich vereinbarte Spezifikation beiliegt, tritt automatisch die Spezifikation der gelieferten Ware in Kraft, die der Hersteller erstellt hat. Über offensichtliche Mängel muss der Verkäufer, im Zeitraum des Ausschlusses, binnen 8 Tagen nach Empfang der Ware, anhand eines schriftlichen Hinweises informiert werden. Auf den Käufer wird die Beweislast für alle vorausgesetzten Forderungen, insbesondere für Mängel, für den Zeitpunkt der Feststellung der Mängel und die Rechtzeitigkeit der Reklamation übertragen. Bei berechtigten Einwänden, die schriftlich dargelegt werden müssen, bei der Wahl des Verkäufers erfolgt die Reparatur der Mangelware oder eine weitere Lieferung innerhalb einer entsprechenden Frist.
a) Wenn sich der Käufer aufgrund eines Rechts- oder Sachmangels nach einer gescheiterten weiteren Erfüllung für einen Vertragsrücktritt entscheidet, steht diesem kein Anspruch auf Schadenersatz aufgrund des Mangels zu. Wenn sich der Käufer nach einer gescheiterten weiteren Erfüllung für einen Schadenersatz entscheidet, verbleibt die Ware beim Käufer, insofern dies zulässig ist. Der Schadenersatz ist auf die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Wert der Mangelware begrenzt. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer mutwillig eine Vertragsverletzung begangen hat.
b) Die üblichen Branchenabweichungen der Leimung, Glattheit als auch Sauberkeit des Papiers, der Griffigkeit, der Farben, des Drucks, des Gewichts bis 5 % auf- und abwärts, der Maße ± 1 % mindestens 3 mm, gelten nicht als Mängel. Für die Eigenschaften der Ware im Sinne einer bestimmten Verwendungsweise haftet der Verkäufer nur im Fall einer entsprechenden schriftlichen Versicherung.
c) Für Farbabweichungen behalten wir uns das Recht auf Abweichung gemäß Standard des Fachgebietes anhand einer spektrophotometrischen Kontrolle der Abzüge, die nicht größer als Delta E5 sind bzw. nach Absprache vor. Im Falle des Drucks mit CMYK-Farben verfahren wir gemäß slowenischem Standard SIST ISO 12647-2:2005.
13. Material im Eigentum des Käufers
Insofern der Käufer eigenes Material zustellt, haftet der Verkäufer nicht für Mängel, die in den vorangehenden Bearbeitungsphasen verursacht wurden oder für Mängel, die aufgrund einer schlechten Qualität des zugestellten Materials entstanden sind. Insofern sich die Produktionszeit aufgrund einer nicht entsprechenden Materialqualität verlängert, ist der Verkäufer berechtigt, alle zusätzlichen Kosten in Rechnung zu stellen, die dadurch verursacht wurden.
14. Haftungsbegrenzungen
Der Verkäufer haftet nicht für kleinere fahrlässige Verstöße gegen unwesentliche vertragliche Pflichten. Bei anderen kleineren Verstößen der vertraglichen Pflichten ist die Haftung im Hinblick auf die Warenart, auf den vorgesehenen, vertraglich typischen, unmittelbaren, durchschnittlichen Schaden begrenzt. Dies gilt auch für kleinere Verstöße gegen die vertraglichen Pflichten seitens gesetzlicher Vertreter oder Stellvertreter des Verkäufers.
Die erwähnten Haftungsbegrenzungen gelten nicht für die Forderungen des Käufers aus der Gewährleistung für Produkte oder im Falle von Personen- oder Gesundheitsschäden oder bei Ableben des Käufers.
Die Schadenersatzansprüche des Käufers verjähren ein Jahr nach Warenlieferung. Dies gilt nicht für Forderungen des Käufers aus der Produkthaftung oder im Falle von Personen- oder Gesundheitsschäden oder des Ablebens des Käufers.
15. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Recht
a) Der Erfüllungsort ist Ljubljana.
b) Wenn der Käufer ein Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Firmensitz des Verkäufers. Dasselbe gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Slowenien hat oder wenn sein Wohnsitz oder seine Wohnung zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Der Verkäufer hat auch einen Klageanspruch am Firmensitz des Käufers.
c) Wenn einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Käufer einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gänzlich oder teilweise unwirksam sind oder werden, wirkt sich dies nicht auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen aus. Ganz oder teilweise unwirksame Bestimmungen müssen durch Bestimmungen ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommen.
d) Streitigkeiten werden im gegenseitigen Einvernehmen beigelegt. Insofern keine Einigung erzielt werden kann, ist zur Streitbeilegung aus diesem Vertrag das Sachgericht in Ljubljana zuständig.